Compliance
1. Einleitung
Als zweitgrößter Sonderfahrzeugbauer Deutschlands ist RKB-GAMO der Experte für Spezialaufbauten – und realisiert komplexe Lösungen in den Bereichen Logistik-, Verkaufs- und Sonderfahrzeuge.
Qualität, Vertrauen und Fairness sind die Grundpfeiler unseres täglichen Handelns und spiegeln unsere unternehmerische Verantwortung wider. Die vorliegenden Leitlinien bilden die Grundsätze und Verhaltensweisen von RKB-GAMO für unsere Kunden und Lieferanten ab und sind für alle Mitarbeiter des Unternehmens bindend. Sie werden intern kommuniziert, überprüft und gelebt.
2. Allgemeine Grundsätze
Die Unternehmen üben ihre Geschäftstätigkeiten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Regeln und ethischen Standards aus. Ihre Mitarbeiter sind ausdrücklich dazu angehalten, sich in ihrem Arbeitsumfeld und ihrem Wirkungskreis vorbildlich, fair und integer zu verhalten und das Ansehen der Marke RKB-GAMO sowie ihrer Kunden und Lieferanten zu wahren und zu schützen.
3. Qualitätsbewusstsein
RKB-GAMO fertigt Fahrzeuge mit Qualitätsgarantie. Gemäß seiner Zertifizierung nach DIN ISO 9001 führt das Unternehmen regelmäßige Qualitätskontrollen und Verbesserungszyklen durch. Den hohen internen Qualitätsanspruch setzt RKB-GAMO auch in der Zusammenarbeit mit seinen Zulieferern und Lieferanten voraus.
Das Unternehmen fertigt seine Produkte unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Gesetze und Vorschriften im Bereich Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Datenschutz.
4. Nichtdiskriminierung
RKB-GAMO schafft seinen Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld, in welchem sie keinerlei Benachteiligungen oder Belästigungen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, ihres Glaubens, ihrer Weltanschauung oder ihrer Religion, ihres Geschlechts, Alters oder ihrer sexuellen Identität, eventueller Behinderungen oder sonstiger Faktoren ausgesetzt sind. Von jedem Mitarbeiter im Unternehmen wird erwartet, dass die persönliche Würde und das Persönlichkeitsrecht eines jeden Einzelnen respektiert und gewahrt werden.
5. Faire Geschäftspraktiken
Das Unternehmen steht mit allen anderen Marktteilnehmern in einem offenen, fairen und legalen Wettbewerbsverhältnis. Das Unternehmen hält alle Vorschriften des Kartellrechts sowie die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Regulierung von Wettbewerb und Handel ein. Darüber hinaus führt es keine Absprachen mit Mitbewerbern bezüglich Preisgestaltung, Kosten, Geschäftsstrategien oder geschützten Informationen durch.
Im Bereich Marketing und Vertrieb verbreitet das Unternehmen ausschließlich wahrheitsgemäße Informationen zu seinen Produkten und Dienstleistungen und hält alle Gesetze, Regelungen und Vorschriften zur Vermarktung seiner Produkte ein.
Gegenüber Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern, Prüfern und Mitarbeitern zeigt das Unternehmen stets ein faires Handelsgebaren und wird sich keinen unrechtmäßigen Vorteil, weder durch Manipulation, Verschleierung oder Missbrauch von Informationen, Falschdarstellungen oder andere unfaire Handlungen, erlangen.
6. Vertrauliche Informationen
Vertrauliche oder geschützte Informationen sind solche, die nicht öffentlich zugänglich sind und deren Bekanntmachung für Wettbewerber nützlich bzw. für das Unternehmen und seine Kunden von Nachteil sein kann.
Das Unternehmen RKB-GAMO stellt einen vertraulichen Umgang mit Informationen sowohl gegenüber Zulieferern, Subunternehmern als auch seinen Mitarbeitern über entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen sicher. Alle Mitarbeiter von RKB-GAMO sind zur Verschwiegenheit hinsichtlich vertraulicher interner Informationen wie solcher von Kunden oder Lieferanten verpflichtet.
7. Datenschutz und Datensicherheit
Personenbezogene Daten dürfen im Unternehmen ausschließlich und nur in dem Maße erhoben, verarbeitet und genutzt werden, in welchem sie der rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben des Unternehmens dienen.
Der Schutz personenbezogener Daten ist im Unternehmen über ein umfassendes Datenschutzkonzept sowie über einen externen Datenschutzbeauftragten sichergestellt. Mitarbeiter, Zulieferer- und Partnerunternehmen werden über explizite Vereinbarungen zu den Datenschutzschutzbestimmungen des Unternehmens verpflichtet.
Mitarbeiter werden zudem über regelmäßige Schulungen zu den aktuellen Datenschutzbestimmungen informiert.
In Zweifelsfällen oder dem Bekanntwerden von Verstößen gegen die o. g. Vereinbarungen ist der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens zu informieren.
8. Unternehmenskommunikation
Die Kommunikation und Stellungnahmen gegenüber Medien- und Pressevertretern erfolgen grundsätzlich zentral und ausschließlich durch die Geschäftsführung oder deren Pressesprecher. Insbesondere die nicht dienstliche Verwendung unternehmensbezogener Kennzahlen und Arbeitsergebnisse bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsführung.
9. Zahlungswesen
Alle Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, auf den Schutz und die richtige und legitime Verwendung von Unternehmensmitteln Acht zu geben. Dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern ist es untersagt, unzulässige Zahlungen an Mitarbeiter, Kunden oder Dritte zu leisten, zu erbitten oder anzunehmen.
Zu diesem Zwecke wird der Zahlungsverkehr des Unternehmens konsequent überwacht (Vier-Augen-Prinzip) und dokumentiert und kann jederzeit der staatlichen Revision vorgelegt werden.
10. Interessenskonflikte
Den Mitarbeitern des Unternehmens ist die Annahme von Geschenken und finanziellen Zuwendungen grundsätzlich untersagt. Geschenke bis zu einem Wert von 40 Euro dürfen nur dann angenommen werden, wenn sie als sozialadäquat, außerordentlich und einer allgemeinen gesellschaftlichen Norm folgend (z. B. Weihnachtspräsente) einzustufen sind. Generell müssen auch diese der Geschäftsführung gemeldet werden. Ferner ist darauf zu achten, dass Geschenke im genannten Rahmen der Einkommenssteuer unterliegen können und daher der Finanzbuchhaltung zu melden sind.
Einladungen dürfen nur dann angenommen werden, wenn sie die Reputation des Unternehmens nicht gefährden, transparent gehalten sind, d. h. direkt an die Geschäftsadresse des Empfängers gerichtet werden, und einen dienstlichen Charakter und Fachbezug aufweisen. Einladungen müssen einen sozialadäquaten Rahmen wahren und außer Frage stehen, die Entscheidungsfreiheit des Empfängers beeinflussen zu wollen.
Honorare und Kostenerstattungen für Rednerbeiträge, Gutachten, Publikationen o. ä. müssen in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.
11. Zuwendungen an Amtsträger und politische Parteien
RKB-GAMO leistet keinerlei Spenden, Geschenke oder sonstige Zuwendungen an politische Parteien, Amtsträger oder -anwärter von politischen und öffentlichen Ämtern bzw. politische Initiativen oder Kampagnen. Darüber hinaus werden den genannten Personengruppen keine geschäftlichen Vorteile gewährt. Jegliche Zuwendungen an Amtsträger sind unzulässig, es sei denn, es handelt sich um einzelne, übliche Bewirtungen im Rahmen einer geschäftlichen Handlung (z. B. Presseveranstaltung).
12. Bestechung und Korruption
Die Mitarbeiter von RKB-GAMO dürfen weder Bestechungsgelder anbieten oder entgegennehmen noch Handlungen vollziehen, die den internationalen Antikorruptionsgesetzen und -regelungen entgegenstehen.
13. Persönliche Nutzung von Geschäftschancen
Die Mitarbeiter des Unternehmens sind dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Tätigkeit ausschließlich geschäftliche Ziele zu verfolgen und voranzutreiben. In diesem Kontext ist es untersagt, Besitztümer oder Informationen des Unternehmens bzw. Befugnisse innerhalb der Organisation für die Verfolgung persönlicher Chancen oder Vorteile zu verwenden. Der Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Aufträgen erfolgen ausschließlich unter wettbewerbsorientierten Gesichtspunkten.
14. Mitteilungspflicht
Jeder Mitarbeiter des Unternehmens ist dazu verpflichtet, Verstöße gegen die vorliegenden Compliance-Leitlinien bzw. den Verdacht darauf unverzüglich der Geschäftsführung zur Kenntnis zu geben.
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